Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Strafrecht vor dem Amts- oder Landgericht Arnsberg?
"Ihr Interesse steht an oberster Stelle. Ich kümmere mich schnell, gewissenhaft und umfassend um Ihr Anliegen. Ob Ermittlungsverfahren oder Anklage als Ihr Strafverteidiger kann ich für Sie viel erreichen.“
Sie wurden als Beschuldigter einer Straftat vorgeladen?
Die Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung beantragt?
Ein Angehöriger wurde verhaftet?
Ihnen wurde eine Anklageschrift zugestellt?
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen?
Sie benötigen jetzt einen hochkompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, der den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe entgegentritt!
Strafverteidigung von Rechtsanwalt Axmann:
Empathisch und vorurteilsfrei
Kompromissloser Einsatz für den Mandanten
Hochgradige Spezialisierung
Jahrzehntelange Erfahrung
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER bei Durchsuchung
oder Festnahme 0151 / 21822975
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!
Senden Sie eine E-Mail an kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de!
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Der Rat eines jeden Fachanwalts für Strafrecht lautet: keine Angaben ohne Akteneinsicht. Gerade, wenn Sie unschuldig sind, schweigen Sie. Schweigen darf niemals gegen Sie gewertet werden. Eine Aussage vor Akteneinsicht durch einen Anwalt hat schon oft die Chancen auf eine erfolgreiche Freispruchverteidigung deutlich vermindert. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht schützt Sie Rechtsanwalt Axmann vor den Maßnahmen der Ermittlungsbehörden.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich die Vorwürfe von selbst klären. In allen strafrechtlichen Angelegenheiten ist die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts von entscheidender Bedeutung.
Für einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren positiv zu beeinflussen. Kontaktieren Sie, sobald Sie von einem Verfahren gegen sich erfahren, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht!
Bereits im Ermittlungsverfahren kann der erfahrene Strafverteidiger durch eine Schutzschrift den Tatverdacht entkräften und die Einstellung des Verfahrens erreichen. Als Fachanwalt für Strafrecht begegnet Rechtsanwalt Axmann den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe und kann die Einstellung des Verfahrens oftmals ohne Hauptverhandlung erreichen. Wurde die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt, gibt es auch im sogenannten Zwischenverfahren noch die Möglichkeit, die Hauptverhandlung zu vermeiden.
Sollte die Haupthandlung unvermeidlich sein, verteidigt Rechtsanwalt Axmann Sie vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte. In der Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht stehe ich als Fachanwalt für Strafrecht für Ihre Rechte ein und wahre Ihre Interessen. Unter Ausnutzung sämtlicher strafprozessualer Möglichkeiten verschaffe ich Ihnen Gehör und trete konsequent dafür ein, dass eine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Ich sorge dafür, dass Sie als Angeklagter Gericht und Staatsanwaltschaft nicht ausgeliefert sind.
Die Urteilsverkündung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Strafverfahrens. Gegen Urteile der Amts- und Landgerichte besteht die Möglichkeit, die Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz.
Bei der Revision im Strafrecht handelt es sich rein formelles Verfahren. Die Revision hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Diese Revisionsbegründung muss von einem Anwalt unterzeichnet sein. Oftmals wird der Erfolg der Revision durch die Verteidigung in der Hauptverhandlung vorbereitet. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger fertige ich gerne Ihre Revisionsbegründungsschrift an und führe Ihre Revision durch.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Arnsberg verfüge ich über umfassende Kenntnisse im Strafrecht. Neben meiner Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht in Arnsberg verteidige ich gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht, strafrechtlichen Nebengebieten sowie in der Berufung und Revision im Strafrecht. Unabhängig von der Frage des vorgeworfenen Deliktes verteidige ich Sie als Ihr Anwalt kompetent, empathisch, vorurteilsfrei und durchsetzungsstark.
Fachanwalt für Strafrecht: Spezialisierte und durchsetzungsstarke Verteidigung in Arnsberg. Unabhängig von der Frage des vorgeworfenen Deliktes verteidige ich Sie als Ihr Anwalt kompetent, empathisch, vorurteilsfrei und durchsetzungsstark.
Als Experte für Sexualstrafrecht verfüge ich über nachgewiesene Spezialkenntnisse auf dem strafrechtlichen Spezialgebiet des Sexualstrafrechts, die weit über die Kenntnisse eines „gewöhnlichen“ Fachanwalts für Strafrecht hinausgehen. Dank meiner Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen bei Vorwürfen wie sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie hoch qualifiziert zur Seite und vertrete Sie in Arnsberg und bundesweit.
Rechtsanwalt Axmann verteidigt gegen Vorwürfe im Allgemeinen Strafrecht, wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub und Tötungsdelikte. Auf strafrechtlichen Nebengebieten, wie dem Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendstrafrecht, ist Strafverteidiger Axmann Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Strafrecht. Dank langjähriger Erfahrung, auch vor den Arnsberger Gerichten, schützt und bewahrt Rechtsanwalt Axmann Ihre Rechte effektiv.
Aufgrund der Nähe meiner Strafrechtskanzlei zu Arnsberg, sind mir die Arnsberger Gepflogenheiten bestens bekannt. Mein spezialisiertes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung im Strafrecht sind Ihr Garant für hoch qualifizierte Strafverteidigung auch vor dem Amts- und Landgericht Arnsberg.
Neben fundierten Rechtskenntnissen können meine Mandanten von mir Ehrlichkeit und Sorgfalt sowie die Bereitschaft erwarten, hart zu arbeiten, wenn nötig auch nachts. Meine Arbeit als Strafverteidiger erfordert Mut, aber niemals Leichtsinn. Der Schutz meiner Mandanten gilt unbedingt.