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Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

Freispruch durch das Amtsgericht Dortmund

 

Das Amtsgericht Dortmund hatte darüber zu entscheiden, ob mein jugendlicher Mandant seine ebenfalls jugendliche Freundin sexuell genötigt; vergewaltigt hatte. Die beiden hatten sich über das Internet kennengelernt. Man hatte sich mehrmals getroffen. Im Treppenhaus eines Hochhauses war es sexuellen Kontakten gekommen. Mein Mandant hatte danach den Kontakt abgebrochen.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass die sexuellen Handlungen eben nicht, wie von der Zeugin behauptet, gegen deren Willen geschehen waren. Zur Anzeigenerstattung war es gekommen, weil die Zeugin sich durch den Kontaktabbruch des Mandanten verletzt gefühlt hatte.

Der Mandant wurde vollumfänglich von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung freigesprochen.

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf die Verteidigung gegen den Vorwurf von Sexualdelikten. Rechtsanwalt Axmann hat bereits in unzähligen Verfahren wegen sexueller Nötigung; Vergewaltigung erfolgreich verteidigt.

 

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