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Freispruch bei:

sexueller Übergriff; sexueller Nötigung; Vergewaltigung gem. §177 StGB u.a.

 

Der Mandant war vor dem Landgericht Dortmund wegen sexuellem Übergriff; sexueller Nötigung; Vergewaltigung gem. § 177 StGB angeklagt.

Dem Mandanten wurden von seiner (Ex-) Lebensgefährtin des sexuellen Übergriffs; sexueller Nötigung; Vergewaltigung beschuldigt. Diese behauptete, es hätte sie das ganze Wochenende über eingesperrt und vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft erließ aufgrund dieser Behauptungen einen Haftbefehl. Der Mandant wurde verhaftet. Ich wurde mit der Verteidigung beauftragt.

Der Unterzeichner beantragte noch im Termin der Haftbefehlsverkündung Termin zur mündlichen Haftprüfung. Wenige Tage später konnten im Haftprüfungstermin Videos aus verschiedenen Bars und Diskotheken von besagtem Wochenende vorgelegt werden, in denen deutlich zu sehen war, dass die vermeintliche Geschädigte intensiv die körperliche Nähe des Mandanten sucht. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt.

Dennoch fand das Hauptverfahren gegen den Mandanten vor dem Landgericht Dortmund statt. Er wurde erwartungsgemäß freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Fachanwalt Strafverteidigung Dortmund

 

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