Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
44139 Dortmund

Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420

NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975

kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Direktkontakt
E-Mail 0231 / 39603700 Anfahrt Kanzlei
Hohe Straße 11, 44139 Dortmund
0231 / 39603700
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Einstellung des Verfahrens

Vorwurf der sexuellen Nötigung / Vergewaltigung

 

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann; nach Anklageerhebung vor dem Landgericht Hagen, Einstellung des Strafverfahrens wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung mangels Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft Hagen. Dem lag folgendes Geschehen zugrunde:

Der Mandant wandte sich an mich aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung. Das Geschehen sollte sich, so die Anzeigenerstatterin, anlässlich einer Karnevalsfeier gegen ihren Willen in einem Clubhaus abgespielt haben. Der Mandant versicherte von Anfang an, mit der Anzeigeerstatterin keinen sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Er wisse jedoch, wer sexuell mit der Anzeigeerstatterin verkehrt habe. Da dem Mandanten nicht daran gelegen war, Namen von Freunden zu nennen, wurde auf seinen Wunsch hin zunächst keine Einlassung abgegeben. In dem Verfahren fanden sich verschiedene DNA-Spuren. DNA-Spuren des Mandanten befanden sich zwar auf der Bluse der Anzeigenerstatterin, DNA- und Spermaspuren, die in dem Höschen der Anzeigeerstatterin gefunden wurden, stimmten jedoch nicht mit denen des Mandanten überein.

Dennoch wurde der Mandant von der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Hagen wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung angeklagt. Gegen diese Anklage habe ich mich mit einem Beweisantrag gewandt. Gegenstand dieses Beweisantrages war, die Zuordnung der in dem Höschen der Anzeigenerstatterin gefunden DNA- und Spermaspuren zu einer bestimmten Person. Das Landgericht Hagen schickte daraufhin das Verfahren zur Durchführung der von mir beantragten Beweiserhebung an die Staatsanwaltschaft Hagen zurück. Nach der Durchführung der Beweiserhebung wurde das Verfahren gegen den Mandanten gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht) von der Staatsanwaltschaft Hagen eingestellt.

 

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund. Er hat bereits Hunderte von Mandanten gegen den Vorwurf von Sexualdelikten verteidigt und ist Spezialist im Sexualstrafrecht.

 

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

 Hohe Strasse 11
 44139 Dortmund

 0231 / 39603700
 0231 / 53314420

 kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
 www.rechtsanwalt-axmann.de

axma-drtm 2024-11-21 wid-237 drtm-bns 2024-11-21